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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hundezentrum Schwarzwald | Matthias Mück und Detlef Nünninghoff, An der Burg 1, 79843 Löffingen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training) und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsschluss über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

 

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Angebote im Internet und/oder Prospekten. Diese Beschreibungen werden in den bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von HUNDEZENTRUM-Schwarzwald Vertragsbestandteil. Die auf der Internetseite oder im Prospekt enthaltenen Angaben sind bindend. HUNDEZENTRUM-Schwarzwald behält sich jedoch ausdrücklich vor, in angemessenem Umfang Änderungen der Beschreibungen aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Der Teilnehmer hat nach Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von zehn Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält eine evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter

Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch Hundezentrum Schwarzwald wirksam. Hundezentrum Schwarzwald behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

 

§ 3 Teilnahmebedingungen

 

Die Teilnahme an Veranstaltungen [Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freiesTraining)] von Hundezentrum Schwarzwald erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hund eine gültige Tollwutimpfung und der Tierhalter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Hundezentrum Schwarzwald ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis anzufordern. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Hunde, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Hundehalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. Hundezentrum Schwarzwald behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 4 Vertrag | Anmeldung

 

Mit der Anmeldung bietet der Interessent HUNDEZENTRUM-Schwarzwald den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Fax oder per Mail und verbindlich durch den Anmeldenden, ebenso für weitere Teilnehmer, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung durch HUNDEZENTRUM-Schwarzwald zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Teilnahmegebühren für Veranstaltungen [Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)] sind auf der Internetseite von HUNDEZENTRUM-Schwarzwald (HUNDEZENTRUM-Schwarzwald.de) aufgeführt und werden in der Anmeldebestätigung genannt,. Die Gebühren für Seminare, Kurse, Aktivitäten (Gruppen, freies Training) werden nach Bestätigung durch HUNDEZENTRUM-Schwarzwald fällig. Der späteste Fälligkeitstermin für die Gebühr liegt grundsätzlich acht Wochen vor Beginn der Dienstleistung. Bei Anmeldungen, die früher als acht Wochen vor dem Termin realisiert werden, ist die Gebühr unmittelbar nach Anmeldebestätigung zu entrichten.

Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. HUNDEZENTRUM-Schwarzwald hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Die Gebühr für ein Einzeltraining kann in bar vor Ort bezahlt werden. Bei der Buchung mehrerer Einzelstunden in einem bestimmten Zeitraum (z.B. Urlaubstraining) gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für Seminare.

 

§ 6 Rücktritt

 

Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltungen [Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)] und Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; ein per E-Mail erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch HUNDEZENTRUM-Schwarzwald wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei HUNDEZENTRUM-Schwarzwald bzw. im Falle einer E-Mail der Bestätigung des Rücktritts durch HUNDEZENTRUM-Schwarzwald. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. Im Falle des Rücktrittes kann HUNDEZENTRUM-Schwarzwald Ersatz für Aufwendungen sowie Stornierungskosten verlangen. Die Stornierungskosten der Veranstaltungen (Seminar, Kurse, Aktivitäten) betragen:

  • Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt ab zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr.
  • Die Stornierungskosten für Einzelunterricht betragen ab 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn 100% der Teilnahmegebühr.
  • Zur Vermeidung der Stornierungskosten können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen.
  • Bei Nichterscheinen zum Gruppenunterricht findet keine Rückerstattung statt.

 

Rücktritt durch HUNDEZENTRUM-Schwarzwald

 

HUNDEZENTRUM-Schwarzwald kann vor Beginn der Veranstaltungen [Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)] und Leistungen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Wegen mangelnder Beteiligung, bei Ausfall der Kursleiter/Referenten z.B. durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen [Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)] kommen und diese abgesagt oder verschoben werden. HUNDEZENTRUM-Schwarzwald wird sich, sofern es möglich ist, um eine Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. Bei einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe rückerstattet. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann HUNDEZENTRUM-Schwarzwald ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 7 Haftung durch HUNDEZENTRUM-Schwarzwald

 

Die Teilnahme an Veranstaltungen [Seminare, Kurse, Einzeltraining, Aktivitäten (Gruppen, freies Training)] sowie Benutzung der Geräte für Hund und Halter und das Betreten des HUNDEZENTRUM-Schwarzwald Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. HUNDEZENTRUM-Schwarzwald als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. HUNDEZENTRUM-Schwarzwald haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.

 

§ 8 Mitwirkungspflicht

 

Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der verantwortlichen HUNDEZENTRUM-Schwarzwald-Mitarbeiter Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden HUNDEZENTRUM-Schwarzwald mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Sollte ein bergebener Hund erkranken, ist HUNDEZENTRUM-Schwarzwald berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des Tierhalters.

 

§ 9 Film- und Fotoaufnahmen

 

Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. HUNDEZENTRUM-Schwarzwald verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit den HUNDEZENTRUM-Schwarzwald-Mitarbeitern gestattet.

 

§ 10 Unwirksamkeit und Vorbehalte

 

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur HUNDEZENTRUM-Schwarzwald vorbehalten.

 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist Löffingen. Soweit gesetzlich zulässig, sind die für Löffingen zuständigen Gerichte als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: März 2019

 

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